Description
Verkehrszusatzzeichen Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei
Durch das Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline- Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstrassen und Fahrbahnen zugelassen. Dieses Zusatzzeichen kann auch alleine angeordnet werden.
Produkteigenschaften:
- Material: Aluminium 2 mm, reflektierend Typ I
- Maße: 231 x 420 mm
- Lochung: ungelocht
- Ecken: abgerundet
- zur Anbringung im Außenbereich
- zur Wand- und Pfostenmontage geeignet
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