Description
Kohlenmonoxidwarnmelder Ei Electronics Ei208iW
– mit elektrochemischem Sensor und Funkvernetzbarkeit –
- frühzeitige Erkennung erhöhter Kolenmonoxid-Konzentrationen
- elektrochemischer Sensor; einzeln in CO-Umgebung getestet und kalibriert
- Stromversorgung mittels 2 x 1,5V Alkalibatterien (Typ AAA)
- automatischer Geräte-Selbsttest (End-of-Life-Anzeige)
- leicht bedienbarer, mittig platzierter Test-/Stummschalter
- Memoryfunktion
- integrierter, 85dB(A) Piezo-Alarm
- Funkvernetzung möglich
- separate Status-LEDs (Betrieb, Alarm, Störung)
- inkl. Montagezubehör für Installation an Wand oder Decke, auch zum Hinstellen geeignet
- geprüft und zertifiziert nach EN 50270:2006, EN 60335-1:2012 sowie EN 50291:2010
Optional erhältlich:
- CO-Funkmodul Ei200MRF:
- Werkzeuglose Montage
- nach EN 300 220:2007
Bedienungsanleitung Ei200MRF-D
Datenblatt Ei200MRF-D
Wichtige Information: Alle Funkmodule kommunizieren miteinander! Eine Vernetzung verschiedener Rauch-, Hitze- und Kohlenmonxidwarnmelder in einem System ist damit problemlos möglich.
Technische Daten:
Sensortyp | Elektrochemisch |
---|---|
LDC-Display | Nein |
Funkvernetznug | Optional mit Ei200MRF (EN 300 220:2007) |
Drahtvernetzung | Nein |
Stromversorgung | Versiegelte Lithiumbatterie |
Batterielebensdauer | über gesamte Gerätelebensdauer (10 Jahre) |
Alarmtyp | Piezoelektronisches Horn |
Schalldruck | 85dB(A) in 3 m Entfernung |
Betriebsbereitschaft | optische Anzeige durch grüne LED |
Einsatztemperatur | -10°C bis + 40°C |
Lagertemperatur | 0°C bis + 35°C |
Feuchtigkeit | 15 % bis 95 % rel., keine Betauung |
Gewicht | 180 g |
Abmessungen | 120 x 105 x 45 mm |
Gehäusematerial | Kunststoff (HB-klassifiziert gem. UL94, selbstverlöschend) |
Befestigung | Montagesockel, Dübel und Schrauben (im Lieferumfang enthalten) |
Prüf-Standards | EN 50270:2006, EN 60335-1:2012, EN 50291-1:2010 sowie EN 50291-2:2010 |
Gerätelebensdauer | 10 Jahre – bedingt durch Lebenszyklus des elektrochemischen Sensors |
Hier ansehen:
Datenblatt zu Ei208W und Ei208WD
Informationen zum Batteriegesetz:
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben.
Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen
(Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent)
besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen.
Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:
„Cd“ steht für Cadmium.
„Hg“ steht für Quecksilber.
„Pb“ steht für Blei.
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